Die Dichtprüfung wird durchgeführt, um zu gewährleisten, dass Abgase von der Heizungsanlage sicher ins Freie abgeführt werden können. Denn dazu muss sichergestellt sein, dass der Rauchfang dicht ist und dass der Anschluss und der Bau der Heizungsanlage den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Bei der Dichtprüfung wird mit einem elektronischen Dichtprüfgerät kontrolliert, ob der Rauchfang dicht ist. Es darf ein bestimmter Leckratengrenzwert nicht überschritten werden. Zudem wird kontrolliert, ob die baulichen sowie feuerpolizielichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Dichtprüfung wird bei jedem Neubau einer Heizungsanlage, nach jedem größerem Eingriff oder nach einer bestimmten Zeitdauer (ÖNORM 8201) durchgeführt. Dabei wird kontrolliert, ob der Abgasfang für den ordnungsgemäßen Betrieb geeignet ist und die Anschlüsse ordnungsgemäß ausgeführt sind.
Bei der Dichtprüfung wird der Kamin mit speziellen Schaumstoffstopeln dicht verschlossen. Anschließend wird ein elektronisches Dichtprüfmessgerät angeschlossen, das einen Druck im Rauchfang erzeugt (dieser Druck ist sehr gering und es schadet dem Rauchfang nicht). Wenn Luft verloren geht, wird der Druck geringer und das Messgerät muss Luft nachfördern. Wenn viel Luft nachgefördert werden muss, hat dieser Rauchfang eine hohe Leckrate und er ist wahrscheinlich undicht. Wenn der Mangel augenscheinlich ist, kann er in der Regel sofort benannt werden. Sonst muss das Innere des Rauchfangs mithilfe einer Inspektionskamera auf Mängel kontrolliert werden. Wenn der Rauchfang dicht ist, werden die Daten der Heizung aufgenommen. Zudem werden die Anschlüsse, Verbindungen und der Aufstellungsraum kontrolliert.
Durch die Dichtprüfung wird sicher gestellt, dass ihre Heizungsanlage und der dazugehörige Abgasfang nach dem Stand der Technik aufgestellt wurden und beim korrekten Betreiben der Anlage keine Gefahren davon ausgeht. Somit wird Ihnen bestätigt, dass die Anlage sicher betrieben werden kann.